Und Sie wissen nicht was Sie tun…

…sollen. Musikindustrie verklagt heise online Verlag wegen diesem Artikel im heise online Newsletter.
Der Heise Zeitschriften Verlag weist die Abmahnung zurück

Der Artikel enthält weder eine Anleitung noch Werbung, es wird im Gegenteil ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung dieser Software in Deutschland verboten ist. Einen Link auf die Webpräsenz des Herstellers zu setzen, ist in der Online-Berichterstattung eine Selbstverständlichkeit und angesichts der Tatsache, dass unsere Leserinnen und Leser Internetsuchmaschinen kennen und bedienen können, ohnehin belanglos“, kommentierte der Chefredakteur von heise online, Christian Persson. „Es muss doch gerade auch im Interesse der Rechteinhaber von Software, Filmen und Musik liegen, rechtzeitig über die Untauglichkeit von Kopierschutztechniken informiert zu werden. Nach der verqueren Logik der vorgetragenen Beschuldigung müsste sich die Presse künftig Beihilfe zu schwerem Diebstahl vorwerfen lassen, wenn sie Hausbesitzer wahrheitsgemäß davor warnt, auf bestimmte Sicherheitsschlösser zu vertrauen, die unzutreffend als unüberwindbar angepriesen werden.

…so langsam wirds lächerlich.

Viel Glück heise!