Denn sie wissen nicht was sie …
…schreiben. Der Bundestag schreibt auf seinen Seiten (lokale Kopie) folgendes zum Beschluß der Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung:
Telekommunikationsüberwachung und Vorratsdatenspeicherung
In einer namentlichen Abstimmung beschlossen die Abgeordneten das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (16/5846), mit dem auch eine EU-Richtlinie umgesetzt wird (Ergebnisliste der namentlichen Abstimmung). Telekommunikationsdienste sind ab 2008 verpflichtet, die Daten ihrer Kunden sechs Monate lang zu speichern. Festgehalten werden sollen Rufnummer sowie Beginn und Ende der Verbindung, Datum und Uhrzeit, bei Handy-Telefonaten und SMS auch der Standort des Benutzers.
Voraussetzung ist, dass die Behörden den Verdacht haben, dass jemand als Täter einer schweren Straftat in Frage kommt und die Erforschung der Tat auf andere Weise nur sehr schwer oder gar nicht möglich ist.
Der letzte Satz ist falsch! Genau dieser Punkt ist der große Kritikpunkt. Die Vorratsdatenspeicherung betrifft alle und nicht nur potentielle Täter einer schweren Straftat!
Für alle Telekommunikationsnutzer: 6 Monate auf Bewährung. Dein Leben lang.
Bleibt die Frage ob die Öffentlichkeitsabteilung des Bundestages bewußt Falschinformation, die den Sachverhalt verharmlosen, herausgibt oder ob das ein Versehen ist? Schlimm genug ist es allemal.