Entwurf des neuen BKA-Gesetzes
Chaos Computer Club veröffentlicht Entwurf des BKA-Gesetzes
Wie kürzlich bekannt wurde, ist die Online-Durchsuchung nur die
Spitze des Eisbergs innerhalb des Planungen von Bundesinnenminister
Wolfgang Schäuble zur Ausweitung der Überwachung der Bevölkerung. Dem
Chaos Computer Club liegt ein anonym zugespielter Entwurf des neuen
BKA-Gesetzes vor. Darin ist u. a. vorgesehen, dass der Einsatz des
Bundestrojaners auch ohne die Genehmigung eines Richters erfolgen
soll, der normalerweise bei einem Grundrechtseingriff dieser Art
obligatorisch ist. Durch die weitgehenden Befugnisse für die
Ermittler entsteht der Eindruck, der Bundesinnenminister ignoriere
die Vorgaben des Grundgesetzes vollständig.
Auch die Pflicht der Behörde, nach dem Ende von Überwachungsmaßnahmen
die betroffenen Bürger zu benachrichtigen, wird durch den
Gesetzentwurf weiter eingeschränkt. Wie es heute schon bei Telefon-
und Internetüberwachung gängige Praxis ist, wird der Ausspionierte
also in Zukunft von der Online-Durchsuchung nur in seltenen
Ausnahmefällen Kenntnis erlangen. Dies widerspricht den
rechtsstaatlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen
von Unternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die
erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für
Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen
auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die
akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz
von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen.
Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden (wie z. B.
E-Mails anderer Behörden zur Übertragung von Trojanern) verändern und
fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung
von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter
vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Diese
Maßnahmen werden auch den absolut geschützten Kernbereich privater
Lebensgestaltung betreffen. Eine Unterbrechung von Aufnahmen, die
intime Details eines Menschen offenbaren würden, kann in Einzelfällen
sogar unterbleiben.
Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird,
entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt
in der DDR existierte. Angesichts der sich häufenden Berichte über
privaten und behördlichen Mißbrauch von Überwachungsbefugnissen warnt
der Chaos Computer Club davor, dem Gesetz auch nur teilweise
zuzustimmen. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf
nicht weiter ausgehölt werden.
Passend hierzu vermeldet die Berliner Zeitung vom Freitag eines der
zahlreichen Probleme behördlicher Überwachungsbefugnisse in der
Praxis. Durch die Ausweitung der technischen Möglichkeiten und die
weitgehende Automatisierung, die auf eine menschliche Überprüfung
verzichtet, steigt das Missbrauchspotential drastisch an.
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Bei Schäuble kristallisiert sich immer mehr heraus, dass der heimtückische Anschlag auf sein Leben nicht nur körperliche Schäden verursacht hat.
In einer Machtposition ist seelischen Frust eine teuflische Angelegenheit.
Parallelen zum Ärmchen(Bahnärztin) sind klar erkennbar!