Urteil gegen heise online

Das Münchner Landgericht verbietet Link auf Hersteller von Kopiersoftware, damit entspricht das Gericht, zumindest in Teilen der Klage von acht großen Musikunternehmen.
Durch das Setzen von Links werde das Auffinden der Kopiersoftware um ein Vielfaches leichter, so der Richter.

Nach Ansicht der Münchener Richter hat heise online durch das Setzen des Links auf die Eingangsseite der Unternehmenspräsenz vorsätzlich Beihilfe zu einer unerlaubten Handlung geleistet und hafte daher als Gehilfe gemäß § 830 BGB wie der Hersteller selbst.

Was passiert wohl mit all den Suchmaschinen wenn dieses Urteil rechtskräftig wird und die Runde macht?
Bei einem Link im Newsletter von heise online wurde der Streitwert auf eine halbe Million Euro festgelegt (natürlich gabs „ganz erhebliche Gewinnausfälle“), möge jeder hochrechnen was da auf Google und Co. zukommt…

Soweit…