Petition zum Verbot von Wahlcomputern
Tobias Hahn hat beim Deutschen Bundestag eine Petition zur ersatzlosen Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wählgeräten) eingereicht.
Ein fundamentales Prinzip der Demokratie ist die Öffentlichkeit des gesamten Ablaufs von Wahlen. Bei Wahlen per Stimmzettel und Urne kann jedermann die Korrektheit des Wahlablaufs von der Aufstellung der Urne bis zur Auszählung und Feststellung des Ergebnisses kontrollieren.
Werden Wahlcomputer (Wahlgeräte) eingesetzt, wird ein einfaches, unzählige Male erprobtes, evaluiertes und bewährtes System durch ein komplexes, von nur wenigen Einzelnen überprüfbares System ersetzt. Ordnungsgemäßes Funktionieren und Manipulationssicherheit der eingesetzten Wahlcomputer werden zur unabdingbaren Voraussetzung der Integrität einer Wahl.
Ich finde diese Petition unterstützenswert und habe deshalb unterschrieben.
Warum? CR117 Wahlcomputer – Unzulänglichkeit Wahlcomputer
Hilf mit unsere Demokratie zu schützen, sie ist es wert! Unterschreib diese Petition!